IdentiFlight als verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz von kollisionsgefährdeten Brutvögeln? – Neues Video gibt Antworten!

24. Juli 2023

Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2022 wurde IdentiFlight als Schutzmaßnahme für den Rotmilan fachlich anerkannt. Seitdem wurde zudem die Validierung von IdentiFlight zum Schutz des Seeadlers ebenfalls erfolgreich abgeschlossen. Es zeigt sich, dass Antikollisionssysteme (AKS) als effizienter Brutvogelschutz Eingang in die Praxis finden.

Da uns – auch vor dem Hintergrund der Aufnahme des Zumutbarkeitsbegriffs in das BNatSchG – immer wieder Fragen erreichen, ob der Einsatz von IdentiFlight finanziell darstellbar ist und ob sich der Betrieb eines Windparks trotz der zu erwartenden Abschaltungen überhaupt lohnt, berichten wir in diesem Video über unsere seit 2018 gesammelten Erfahrungen und ermöglichen dadurch einen Faktencheck des aktuell geführten Diskurses. Darüber hinaus bieten wir einen Einblick in unsere aktuelle Entwicklungsarbeit.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? – Schauen Sie gerne rein!

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